altar gross

Beerdigung

Der Verlust eines Angehörigen gehört zu den schwierigsten Erfahrungen im Leben.

Wir als katholische Kirche möchten Sie in dieser schweren Zeit begleiten und unterstützen. Nehmen Sie nach einem Todesfall am besten gleich Kontakt mit dem katholischen Pfarramt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Trauergespräch. In diesem Gespräch wird auch die Beerdigung vorbereitet. 

Damit Sie schon eine grobe Vorstellung vom Ablauf der Abdankung haben, sind hier ein paar wichtige Punkte aufgeführt: 

1. Glockengeläut
Zu Ehren der/des Verstorbenen läuten die Glocken der Herrliberger Kirchen, die der katholischen und die der beiden reformierten Kirchen Tal und Wetzwil. Die Glocken erklingen während einer Zeitdauer von 15 Minuten unmittelbar vor der Abdankung.

2. Liturgie am Grab
Die Trauergemeinde versammelt sich am Grab und die Urne oder der Sarg der/des Verstorbenen wird nach dem katholischen Ritus beigesetzt. 
Falls keine Abdankungsfeier vorgesehen ist, findet die gesamte Liturgie direkt am Grab statt. Wenn eine Abdankungsfeier vorgesehen ist, begibt sich die Trauergemeinde im Anschluss an die Beisetzung in die Friedhofskapelle oder in die katholische Kirche. 

3. Abdankungsfeier
In der Friedhofskapelle oder in der katholischen Kirche wird der/des Verstorbenen gedacht und Abschied genommen. In der Regel handelt es sich um einen Wortgottesdienst, der musikalisch (Orgel) begleitet wird. 

4. Gestaltung der Abdankungsfeier
Die Abdankungsfeier kann individuell gestaltet werden. Die Angehörigen können - müssen aber nicht -  ihre Wünsche einbringen und so den Gottesdienst mit gestalten. Die Abdankungsfeier wird zusammen mit dem zuständigen Seelsorger vorbereitet, mit dem auch alle Wünsche und Fragen besprochen werden können. 

5. Toten-Gedächtnis
Die Verstorbenen leben in unseren Herzen weiter und so wollen wir immer wieder der Toten gedenken. Am Sonntag nach der Beerdigung wird die/der Verstorbene im Gottesdienst erwähnt, ca. dreissig Tage nach der Beisetzung halten wir den sogenannten Dreissigsten. An jedem Jahrestag des Todes kann auch ein Jahresgedächtnis gehalten werden. Das katholische Pfarramt gibt über alle Fragen Auskunft und vereinbart mit Ihnen die passenden Termine für die Gedächtnisse.