… mehr als Worte sagt ein Lied…

 

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Die Bedeutung der Musik in der Liturgie

Wir haben vermutlich alle unsere Erfahrungen damit, wie Musik, wie bestimmte Lieder in besonderen Situationen eine tragende Rolle in unserem Leben gespielt haben.

Viktor Hugo hat seine Erfahrung damit so ausgedrückt: „Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“

In zahlreichen Gottesdiensten haben wir als feiernde Kirchgemeinde erlebt, dass die Musik keine blosse „Verschönerung“ der Liturgie ist. Sie ist wesentlicher Bestandteil des kirchlichen Lebens und hat etwas mit dem Zentrum des Menschen, mit seinem Herzen, mit seiner Sinn- und Worthaftigkeit zu tun.

In der Liturgie ergänzen sich idealerweise Musik, Wort und Zeichenhandlung sinnstiftend. Ein herausragender Entschluss des II. Vatikanischen Konzils ist deswegen die Definition der Musik als wesentlicher Bestandteil der Liturgie.

Weil Musik zu den Formen im Gottesdienst gehört, in denen sich die Anrede Gottes an die Gemeinde und die Antwort der Gemeinde auf das Wort Gottes vollziehen, sagte bereits Martin Luther, der Reformator, sinngemäss:

Wenn es förderlich sei, das Evangelium aufzunehmen, dann sollten seinetwegen die Glocken läuten, die Orgeln pfeifen und alles klingen, was klingen kann.

Der Kirchenlehrer Augustinus hat dies ein paar Jahrhunderte vorher mit dem gleichen Duktus wie Martin Luther und Viktor Hugo so formuliert:

„Wem ziemt solches Jubilieren, wenn nicht dem unaussprechlichen Gott?

Unaussprechlich nämlich ist der, dem du mit Worten nicht mehr sagen kannst“.

Wolfgang Arnold